Zum Hauptinhalt springen

Jede Ärztin und jeder Arzt, die/der in Bayern ärztlich tätig ist oder, ohne ärztlich tätig zu sein, in Bayern ihre/seine Hauptwohnung im Sinne des Melderechts hat, ist verpflichtet, sich unverzüglich - spätestens innerhalb eines Monats - bei der zuständigen Meldestelle (Ärztlicher Bezirksverband) anzumelden. (§1 Meldeordnung der Bayerischen Landesärztekammer)

Der ÄKBV München ist für Sie als Meldestelle zuständig, wenn Sie

  • in der Landeshauptstadt oder im Landkreis München Ihren ärztlichen Beruf ausüben oder
  • falls sie nicht (mehr) ärztlich tätig sind, in der Landeshauptstadt oder im Landkreis München Ihren Hauptwohnsitz haben.

Falls dies nicht auf Sie zutrifft, können Sie hier nach der für Sie zuständigen Meldestelle in Bayern suchen. 

Neuanmeldung im ÄKBV München: 
Sie können sich im ÄKBV München über die deut­sch­land­weite Online-Melde­bo­gen­platt­form anmelden. Die Melde­bo­gen­platt­form erfasst alle notwendigen Daten und über­mit­telt diese an die zuständige Meldestelle beim Bezirksverband und an die Bayerische Landesärztekammer. 

Bitte fügen Sie bei Neuanmeldungen dem Meldebogen die folgenden Urkunden - im Original oder als amtlich beglaubigte Kopie - bei:

Gerne können Sie Ihre Original-Urkunden persönlich bei uns in der Geschäftsstelle vorlegen. Unsere Öffnungszeiten finden Sie hier. 

Ummeldung zum ÄKBV München oder Anmeldung der Zweitmitgliedschaft:
Wenn Sie bereits bei einer Ärztekammer in einem anderen Bundesland gemeldet sind und Ihre ärztliche Tätigkeit in den Bereich des ÄKBV München verlegen oder in unserem Zuständigkeitsbereich eine weitere Tätigkeit ausüben, können Sie die o.g. Meldebogenplattform auch für Ihre Ummeldung nutzen. 

Hinweis: Bei einem Wechsel der Kammer oder einer Zweitmitgliedschaft ist die Vorlage der o.g. Urkunden nicht notwendig, wenn diese bei der zuvor zuständigen Kammer bereits vorgelegt wurden.  

Mit der Anmeldung bei uns sind Sie automatisch auch bei der Bayerischen Landesärztekammer angemeldet.