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Die Ständige Impfkommission (STIKO) ist ein unabhängiges Expertengremium, das in seiner wichtigsten Funktion Impfempfehlungen für die Bundesrepublik Deutschland ausspricht. Mit dem am 1. Januar 2001 in Kraft getretenen Infektionsschutzgesetz (IfSG) wurde die STIKO am Robert Koch Institut (RKI) gesetzlich verankert. Die Kommission gibt seine "Empfehlungen zur Durchführung von Schutzimpfungen" auf der Grundlage wissenschaftlicher und epidemiologischer Fakten. In der Regel werden diese Empfehlungen in öffentliche Impfempfehlungen der Bundesländer umgesetzt. Eine weitere gesetzliche Aufgabe der STIKO ist es, Kriterien zu entwickeln, mit Hilfe derer man eine üblichen Impfreaktion von einer gesundheitlichen Schädigung abgrenzen kann, die über das übliche Ausmaß einer Impfreaktion hinausgeht.

Die Mitglieder der STIKO – dies sind sowohl Wissenschaftler als auch praktisch tätige Ärzte – sind ehrenamtlich tätig. Sie werden vom Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung sowie den obersten Landesgesundheitsbehörden für jeweils drei Jahre berufen. Zweimal im Jahr treffen sich die Mitglieder zu einer Sitzung, an der auch Vertreter des Ministeriums, der obersten Landesgesundheitsbehörden, des Robert Koch Institutes und des Paul-Ehrlich-Institutes mit beratender Stimme teilnehmen. Die STIKO zählt insgesamt 17 Mitglieder.

Die ehemals fünf städtischen Krankenhausbetriebe – nämlich die Krankenhäuser Bogenhausen, Harlaching, Neuperlach, Schwabing und Thalkirchner Straße sowie das Institut für Pflegeberufe, die Zentralwäscherei und der städtische Blutspendedienst – sind seit Januar 2005 zur Städtisches Klinikum München GmbH zusammengeschlossen. Alleinige Gesellschafterin des neuen nicht-gemeinnützigen Unternehmens ist die Landeshauptstadt München. Bei ihr verbleiben die Grundstücke und Gebäude der einzelnen Betriebe wie auch die Pensions- und Versorgungslasten der Ansprüche von vor 1987. Mit dieser Änderung der Betriebs- und Rechtsform der städtischen Krankenhausbetriebe hat die Stadt auf die veränderten gesundheitspolitischen Rahmenbedingungen reagiert, die in der Vergangenheit zu einer chronischen Unterfinanzierung der Häuser geführt hatte.
Unter einer zentralen Geschäftsführung, die sich in die vier Bereiche Gesamt, Strategie, Finanzen und Personal gliedert, gibt es bis auf weiteres für jede Klinik eine Klinikleitung, bestehend aus Verwaltungs-, Pflege- und ärztlicher Direktion. Künftig soll es einen Klinikmanager für jede Klinik geben. Die jährlichen Zielvorgaben für die Geschäftsführung macht ein Aufsichtsrat. Dieser ist paritätisch mit insgesamt 16 Vertretern der Stadt und der Arbeitnehmer besetzt. Eine besondere Rolle kommt dem Ausichtsratvorsitzenden zu: Bei Abstimmungen hat er gemäß dem Aktiengesetz zwei Stimmen.

Caroline Mayer

Der Gottfried-Wilhelm-Leibniz-Preis, der jährlich von der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) vergeben wird, ist der höchst dotierte deutsche Förderpreis. Ziel des 1985 eingerichteten Programms ist es, die Arbeitsbedingungen herausragender Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus allen Fachbereichen zu verbessern und ihre Forschungsmöglichkeiten zu erweitern. Der Preis soll Wissenschaftler einerseits von ihrem administrativen Arbeitsaufwand entlasten und ihnen andererseits die Beschäftigung besonders qualifizierter jüngerer Mitarbeiter ermöglichen.
Für experimentell und mit apparativem Aufwand arbeitende Forscher ist der Leibniz-Preis mit 1,55 Millionen Euro dotiert. Stärker theoretisch arbeitende Wissenschaftler erhalten etwa 770.000 Euro. Diese Summe ist für Forschungsarbeiten in einem Zeitraum von fünf Jahren vorgesehen und kann nach den Bedürfnissen der Preisträger flexibel eingesetzt werden.
Die Förderung wird nur auf Vorschlag Dritter gewährt. Über die Vergabe der Preise entscheidet der Bewilligungsausschuss für die Allgemeine Forschungsförderung aufgrund einer Empfehlung des Nominierungsausschusses. Diesem Ausschuss, der zweimal jährlich tagt, gehören 17 besonders angesehene, erfahrene Wissenschaftler an, die einen breiten Überblick über die Forschungslandschaft besitzen.

Die Landesarbeitsgemeinschaft Impfen(LAGI) ist ein industrieunabhängiges Arbeitsgremium, das es sich zum Zielgesetzt hat, den Impfschutz der bayerischen Bevölkerung durch eine Vernetzung derjenigen Akteure und Institutionen zu verbessern, die in Bayern für die Impfprävention tätig sind. Mitglieder der LAGI sind alle bayerischen Mitglieder der Ständigen Impfkommission am Robert Koch-Institut (STIKO) sowie Vertreter von Ärzteverbänden, Körperschaften, Krankenkassen, Öffentlichem Gesundheitsdienst, Wissenschaft, Apothekern und Hebammen.

Die LAGI wurde im November 2006 als Kernstück des „Bayerischen Impfkonzepts“ gegründet. Dieses Konzept hatte das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit (StMUG) im Jahr 2005 zusammen mit dem Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit(LGL) sowie weiteren Partnern entwickelt, um die aktuellen nationalen Impfempfehlungen möglichst effektiv umsetzen. Die Geschäftsstelle der LAGI befindet sich beim LGL.

Die LAGI möchte einerseits die Datenlage zu Impfungen und möglichen Komplikationen verbessern und transparenter gestalten, andererseits durch Aufklärungskampagnen die bayerische Bevölkerung für das Thema Impfen sensibilisieren.

Ein weiteres Ziel des Gremiums ist es, gemeinsame Impfkonzepte zu erarbeiten,

die wissenschaftlich evaluiert und begleitet werden. Das bekannteste Projekt der LAGI ist die Bayerische Impfwoche, die erstmals im April 2009 stattfand.

Eine 2. Bayerische Impfwoche ist für den 4. bis 9. April 2011 geplant.

Mitgliedschaft und Funktion
In der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (KVB) sind alle bayerischen Vertragsärzte (rund 20200) und alle bayerischen psychologischen Psychotherapeuten, sowie Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (zusammen rund 2500), die Patienten der gesetzlichen Krankenversicherung behandeln, als Pflichtmitglieder zusammengeschlossen. Die KVB hat als Körperschaft des öffentlichen Rechts eine doppelte Funktion: Sie nimmt erstens hoheitliche Aufgaben wahr und wirkt gegenüber ihren Mitgliedern sozusagen als Behörde; zweitens vertritt die KVB die Rechte und Interessen der zugelassenen Ärzte und Psychotherapeuten gegenüber den Krankenkassen und der Politik. Hinsichtlich der ordnungsgemäßen Durchführung ihrer Aufgaben steht die KVB unter der Aufsicht der Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz.

Aufgaben und Tätigkeiten
Aus der Doppelfunktion der KVB ergeben sich drei zentrale Aufgaben: Ihre erste zentrale Aufgabe ist es, die ambulante ärztliche Versorgung in Bayern sicherzustellen (Sicherstellungsauftrag). Die KVB regelt die Zulassung, organisiert den Bereitschaftsdienst und sollso für eine bedarfsgerechte, wohnortnahe Versorgung der Patienten „rund um die Uhr“ sorgen. Zweitens übernimmt die KVB die Verantwortung für die Qualität und Wirtschaftlichkeit der vertragsärtzlichen Versorgung in Bayern (Gewährleistungsauftrag). Sie führt Qualitätskontrollen der vertragsärztlichen Leistungen durch, ordnet konkrete Qualitätssicherungsmaßnahmen an, prüft die Abrechnungen ihrer Mitglieder auf Wirtschaftlichkeit und Plausibilität und ahndet unkorrekte Abrechnungen. Drittens verhandelt die KVB mit den Krankenkassen über die Vergütung der Leistungen der Vertragsärzte und Psychotherapeuten in Bayern (Interessensvertretung). Anhand eines Honorarverteilungsmaßstabes verteilt die KVB die Gesamtvergütung, mit der die Krankenkassen quartalsweise die Honoraransprüche begleichen, an ihre Mitglieder. Zudem berät die KVB Ärztinnen und Ärzte in allen Fragen der Niederlassung;  die Beratung umfasst auch betriebswirtschaftliche Aspekte. Politisch setzt sich die KVB für die Freiberuflichkeit der Ärzte und für das Recht der Patienten auf freie Arztwahl ein.

Vertreterversammlung
Oberstes Gremium der KVB ist die Vertreterversammlung als Selbstverwaltungsorgan. Sie besteht aus 50 Delegierten, die von den Mitgliedern der KVB auf sechs Jahre gewählt werden. Bis zu zehn Prozent der Mandate entfallen dabei auf die Psychotherapeuten. Die Vertreterversammlung wird mindestens zweimal jährlich von ihrem Vorsitzenden einberufen. Sie fasst Beschlüsse in Grundsatzfragen der ambulanten Versorgung, wählt den Vorstand und besetzt Ausschüsse und Kommissionen. Zudem hat sie die Satzung, die Wahlordnung und die Geschäftsordnung aufzustellen und Änderungen daran zu beschließen.

Vorstand
Der Vorstand der KVB  besteht aus drei hauptamtlichen Mitgliedern, die die KVB verwalten. Hauptaufgaben des Vorstandes ist es, die Beschlüsse der Vertreterversammlung umzusetzen und Verträge im Namen der KVB abzuschließen.