Nach § 6 der Meldeordnung müssen Sie sich innerhalb eines Monats als Mitglied beim ÄKBV München abmelden,
- wenn Sie nicht nur vorübergehend Ihre ärztliche Tätigkeit im Bereich des ÄKBV München aufgeben, ohne dass Sie in der Landeshauptstadt München oder im Landkreis München Ihre Hauptwohnung haben;
- wenn Sie nicht nur vorübergehend Ihre ärztliche Tätigkeit in den Bereich eines anderen Kreisverbandes verlegen oder
- wenn Sie keine ärztliche Tätigkeit (mehr) ausüben und nicht nur vorübergehend Ihre Hauptwohnung in den Bereich eines anderen Kreisverbandes verlegen.
Wir bitten Sie in diesem Fall, das Formular zur Ummeldung oder Abmeldung ausgefüllt an uns zurückzusenden.
Formular zur Ummeldung oder Abmeldung
(Wichtig: Bitte verwenden Sie dieses Formular nur, wenn Sie Mitglied des Ärztlichen Kreis- und Bezirksverbandes München sind!)
Formular Verzicht "Münchner Ärztliche Anzeigen" (MÄA)