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Mitgliedschaft


Jede Ärztin und jeder Arzt, die/der in Bayern ärztlich tätig ist oder, ohne ärztlich tätig zu sein, in Bayern ihre/seine Hauptwohnung im Sinne des Melderechts hat, ist verpflichtet, sich unverzüglich - spätestens innerhalb eines Monats - bei der zuständigen Meldestelle (Ärztlicher Bezirksverband) anzumelden. Zuständig ist die Meldestelle, in deren Bereich sich die Ärztin/der Arzt niedergelassenen hat oder sonst ärztlich tätig ist. Übt sie/er keine ärztliche Tätigkeit aus, richtet sich die Zuständigkeit nach ihrer/seiner Hauptwohnung.

(§1 Meldeordnung der Bayerischen Landesärztekammer)

Alle Informationen zu Anmeldung im ÄKBV München finden Sie hier.