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Neuanmeldung


 

Jede Ärztin/ jeder Arzt, die/der in Bayern ärztlich tätig ist oder, ohne ärztlich tätig zu sein, in Bayern ihre/seine Hauptwohnung im Sinne des Melderechts hat, ist verpflichtet, sich unverzüglich - spätestens innerhalb eines Monats - bei der zuständigen Meldestelle (Ärztlicher Bezirksverband oder Kreisverband) anzumelden.
Zuständig ist die Meldestelle, in deren Bereich sich die Ärztin/der Arzt niedergelassen hat oder sonst ärztlich tätig ist.
Übt sie/er keine ärztliche Tätigkeit aus, richtet sich die Zuständigkeit nach ihrer/seiner Hauptwohnung. (§1 Meldeordnung der Bayerischen Landesärztekammer)

Hinweis: Mit der Anmeldung bei uns sind Sie automatisch auch bei der Bayerischen Landesärztekammer angemeldet.  

Der ÄKBV München ist für Sie zuständig, wenn Sie

  • in der Landeshauptstadt oder im Landkreis München Ihren Beruf ausüben oder
  • falls sie nicht (mehr) arbeiten, in der Landeshauptstadt oder im Landkreis München Ihren Hauptwohnsitz haben.

Sie können den Meldebogen hier herunterladen, am Bildschirm ausfüllen, ausdrucken und per Post an uns senden.

Bitte fügen Sie dem Meldebogen die folgenden Urkunden - im Original oder als amtlich beglaubigte, mit dem Dienstsiegel einer öffentlichen Einrichtung versehene Kopie - bei:

Informationen zu amtlich beglaubigten Kopien

  • Approbationsurkunde oder Berufserlaubnis gem. § 10 Bundesärzteordnung (BÄO)
  • ggf. weitere Urkunden, wie zum Beispiel  Promotionsurkunde oder Facharzturkunde