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Ärztlicher Kreis- und Bezirksverband München (ÄKBV)


Berufsvertretung der Münchner Ärzte
Der Ärztliche Kreis- und Bezirksverband München (ÄKBV) ist die unmittelbar zuständige Berufsvertretung der Münchner Ärztinnen und Ärzte. Die Mitgliedschaft im ÄKBV ist verpflichtend für alle zur Berufsausübung berechtigten Ärzte, die in der Landeshauptstadt bzw. im Landkreis München ärztlich tätig sind oder - ohne ärztlich tätig zu sein - hier ihren Hauptwohnsitz haben. Unter der Aufsicht der Bayerischen Landesärztekammer (BLÄK) und der Regierung von Oberbayern hat der Verband verschiedene Aufgaben. Gemäß dem Heilberufe-Kammergesetz für die Ärzte Bayerns und der Satzung nimmt er die beruflichen Belange der Ärzteschaft wahr, wacht darüber, dass Ärzte ihre Berufspflichten erfüllen, fördert ärztliche Fortbildung, schafft Wohlfahrtseinrichtungen für Ärzte und deren Angehörige und wirkt in der öffentlichen Gesundheitspflege mit – beispielsweise durch die Organisation und Durchführung von Fortbildungsveranstaltungen. Die Beiträge, die der ÄKBV von seinen Mitgliedern einfordert, dienen der Erfüllung dieser satzungsgemäßen Aufgaben.

Geschichte und gesetzliche Grundlage
Die ärztliche Selbstverwaltung in München blickt auf eine lange Tradition zurück: Im Jahr 1871 erließ der bayerische König Ludwig II. eine "Königlich Allerhöchste Verordnung" zur Bildung von Ärztekammern und Ärztlichen Bezirksvereinen, um "den ärztlichen Kreisen des Landes für die Vetretung ihrer Interessen geeignete Organe zu gewähren". Die Ärztekammern, die in jedem Regierungsbezirk gebildet werden mussten, sollten sich mit Gesundheitspflege und Standesinteressen beschäftigen; die Bezirksvereine, deren Gründung den Bezirken frei gestellt war, hatten die Aufgabe, die ärztliche Fortbildung zu fördern, die Standesehre zu wahren und Streitigkeiten zu schlichten. Diese grundsätzlichen Aufgaben sind bis heute im Wesentlichen gleich geblieben und gesetzlich verankert. 
Der Ärztliche Bezirksverein München (ÄBV), die Vorgängerinstitution des ÄKBV, wurde 1872 gegründet. Ein weiterer Meilenstein der ärztlichen Selbstverwaltung in Bayern war der Gesetzesentwurf für eine "Bayerische Ehren- und Standesgerichtsordnung für Ärzte" aus dem Jahr 1927, an der der Münchner Bezirksverein entscheidend mitgewirkt hatte. Dieser Entwurf wurde im selben Jahr in das "Gesetz über die Berufsvertretungen der Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte und Apotheker" aufgenommen, in dessen Folge die Gestaltung der Standesvertretung bereits ungefähr der heutigen Form entsprach.
Mit der nationalsozialistischen "Reichsärzteordnung" von 1935 wurde der frei gewählten  Berufsvertretung zwischenzeitlich ein Ende bereitet, bevor das Bayerische Ärztegesetz von 1946, das 1957 als Bayerisches Kammergesetz novelliert wurde, wieder eine Grundlage für die heutige Struktur der demokratischen Ärzteselbstverwaltung schuf.
Nach diesem "Heilberufe-Kammergesetz" besteht die Berufsvertretung der Ärzte in Bayern heute aus den ärztlichen Kreisverbänden (ÄKV), den ärztlichen Bezirksverbänden (ÄBV) und der Bayerischen Landesärztekammer (BLÄK). Die unterste Ebene bilden so die 63 Kreisverbände, die auf Regierungsbezirksebene in Bezirksverbände zusammengefasst sind. Der Kreisverband München hat zugleich die Stellung eines Bezirksverbandes. Die Bayerische Landesärztekammer, die Ärztlichen Bezirksverbände und die Ärztlichen Kreisverbände sind Körperschaften des öffentlichen Rechts.

Gliederung des Ärztlichen Kreis- und Bezirksverbandes (ÄKBV)
Organe des ÄKBV sind die Delegiertenversammlung und der Vorstand. Von diesen ist die Delegiertenversammlung für die Beratung und die Beschlussfassung über alle grundsätzlichen Angelegenheiten, die in den satzungsgemäßen Aufgabenbereich des ÄKBV fallen, zuständig. Ebenso in den Zuständigkeitsbereich der Delegiertenversammlung fallen u.a. die Satzung, die Wahlordnung und die Beitragsordnung.  Die Delegierten werden für fünf Jahre von den Mitgliedern des ÄKBV nach Verhältniswahlrecht gewählt; sie sind ehrenamtlich tätig. Zum bzw. zur Delegierten kann jedes Mitglied des ÄKBV gewählt werden.
Aufgabe des Vorstands ist es, die Beschlüsse der Delegiertenversammlung zu vollziehen und Anfragen aus der Delegiertenversammlung zu bearbeiten. Zudem vertritt der Vorstand den ÄKBV nach außen. Eine weitere seiner wesentlichen Funktionen ist die Berufsaufsicht: Der Vorstand kann wegen Nichtbeachtung der Berufspflichten gegen das betreffende Mitglied Maßnahmen ergreifen wie z.B. in einem kollegialen Schreiben auf die Pflichtverletzung hinweisen und diese beanstanden, eine Rüge erteilen oder die Einleitung eines berufsgerichtlichen Verfahrens beantragen. Mindestens viermal im Jahr ist eine Delegiertenversammlung einzuberufen. An ihr können alle Mitglieder des ÄKBV als Zuhörer teilnehmen.

Ausschüsse , Kommissionen und weitere Tätigkeitsfelder
Ein wichtiger Teil der berufspolitschen Tätigkeit des ÄKBV findet in Ausschüssen statt, die von der Delegiertenversammlung mit einem klar definierten Ziel gebildet und nach Erledigung der konkreten Aufgabe wieder aufgelöst werden.
Daneben kann der Vorstand Kommissionen einrichten, die allerdings ausschließlich eine Beratungsfunktion und keine Entscheidungsbefugnis haben. So wurde kürzlich aufgrund eines Antrags zur Änderung der Beitragsordung in der letzten Delegiertenversammlung eine "ad-hoc-Kommission" gebildet, die sich aus Vertretern aller der in der Delegiertenversammlung  vertretenen Fraktionen zusammensetzt.
Weitere Tätigkeitsfelder des ÄKBV sind u.a. die Verwaltung der Mitgliederdaten sowie die Mitwirkung bei der öffentlichen Gesundheitspflege. Der 1. Vorsitzende des ÄKBV ist kraft seines Amtes Mitglied im Vorstand des Gesundheitsbeirats der Stadt München . Zudem fungiert der Sucht- und Drogen-Beauftragte des ÄKBV als kooptiertes Mitglied bei der Bayerischen Akademie für Suchtfragen (BAS). Die von der Delegiertenversammlung benannte Menschenrechtsbeauftragte widmet sich beispielsweise der Situation traumatisierter Flüchtlinge. Im Rahmen der Fortbildung und Gesundheitspflege bietet der ÄKBV auch laufend Refresher-Kurse für Ärzte im Notfalldienst an, an denen jährlich etwa 300 Ärzte teilnehmen.

(Die vollständige Satzung des ÄKBV kann im Internet unter www.aekbv.de/reglement.html heruntergeladen werden)