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Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB)


Mitgliedschaft und Funktion
In der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (KVB) sind alle bayerischen Vertragsärzte (rund 20200) und alle bayerischen psychologischen Psychotherapeuten, sowie Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (zusammen rund 2500), die Patienten der gesetzlichen Krankenversicherung behandeln, als Pflichtmitglieder zusammengeschlossen. Die KVB hat als Körperschaft des öffentlichen Rechts eine doppelte Funktion: Sie nimmt erstens hoheitliche Aufgaben wahr und wirkt gegenüber ihren Mitgliedern sozusagen als Behörde; zweitens vertritt die KVB die Rechte und Interessen der zugelassenen Ärzte und Psychotherapeuten gegenüber den Krankenkassen und der Politik. Hinsichtlich der ordnungsgemäßen Durchführung ihrer Aufgaben steht die KVB unter der Aufsicht der Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz.

Aufgaben und Tätigkeiten
Aus der Doppelfunktion der KVB ergeben sich drei zentrale Aufgaben: Ihre erste zentrale Aufgabe ist es, die ambulante ärztliche Versorgung in Bayern sicherzustellen (Sicherstellungsauftrag). Die KVB regelt die Zulassung, organisiert den Bereitschaftsdienst und sollso für eine bedarfsgerechte, wohnortnahe Versorgung der Patienten „rund um die Uhr“ sorgen. Zweitens übernimmt die KVB die Verantwortung für die Qualität und Wirtschaftlichkeit der vertragsärtzlichen Versorgung in Bayern (Gewährleistungsauftrag). Sie führt Qualitätskontrollen der vertragsärztlichen Leistungen durch, ordnet konkrete Qualitätssicherungsmaßnahmen an, prüft die Abrechnungen ihrer Mitglieder auf Wirtschaftlichkeit und Plausibilität und ahndet unkorrekte Abrechnungen. Drittens verhandelt die KVB mit den Krankenkassen über die Vergütung der Leistungen der Vertragsärzte und Psychotherapeuten in Bayern (Interessensvertretung). Anhand eines Honorarverteilungsmaßstabes verteilt die KVB die Gesamtvergütung, mit der die Krankenkassen quartalsweise die Honoraransprüche begleichen, an ihre Mitglieder. Zudem berät die KVB Ärztinnen und Ärzte in allen Fragen der Niederlassung;  die Beratung umfasst auch betriebswirtschaftliche Aspekte. Politisch setzt sich die KVB für die Freiberuflichkeit der Ärzte und für das Recht der Patienten auf freie Arztwahl ein.

Vertreterversammlung
Oberstes Gremium der KVB ist die Vertreterversammlung als Selbstverwaltungsorgan. Sie besteht aus 50 Delegierten, die von den Mitgliedern der KVB auf sechs Jahre gewählt werden. Bis zu zehn Prozent der Mandate entfallen dabei auf die Psychotherapeuten. Die Vertreterversammlung wird mindestens zweimal jährlich von ihrem Vorsitzenden einberufen. Sie fasst Beschlüsse in Grundsatzfragen der ambulanten Versorgung, wählt den Vorstand und besetzt Ausschüsse und Kommissionen. Zudem hat sie die Satzung, die Wahlordnung und die Geschäftsordnung aufzustellen und Änderungen daran zu beschließen.

Vorstand
Der Vorstand der KVB  besteht aus drei hauptamtlichen Mitgliedern, die die KVB verwalten. Hauptaufgaben des Vorstandes ist es, die Beschlüsse der Vertreterversammlung umzusetzen und Verträge im Namen der KVB abzuschließen.