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Ständige Impfkommission (STIKO)


Die Ständige Impfkommission (STIKO) ist ein unabhängiges Expertengremium, das in seiner wichtigsten Funktion Impfempfehlungen für die Bundesrepublik Deutschland ausspricht. Mit dem am 1. Januar 2001 in Kraft getretenen Infektionsschutzgesetz (IfSG) wurde die STIKO am Robert Koch Institut (RKI) gesetzlich verankert. Die Kommission gibt seine "Empfehlungen zur Durchführung von Schutzimpfungen" auf der Grundlage wissenschaftlicher und epidemiologischer Fakten. In der Regel werden diese Empfehlungen in öffentliche Impfempfehlungen der Bundesländer umgesetzt. Eine weitere gesetzliche Aufgabe der STIKO ist es, Kriterien zu entwickeln, mit Hilfe derer man eine üblichen Impfreaktion von einer gesundheitlichen Schädigung abgrenzen kann, die über das übliche Ausmaß einer Impfreaktion hinausgeht.

Die Mitglieder der STIKO – dies sind sowohl Wissenschaftler als auch praktisch tätige Ärzte – sind ehrenamtlich tätig. Sie werden vom Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung sowie den obersten Landesgesundheitsbehörden für jeweils drei Jahre berufen. Zweimal im Jahr treffen sich die Mitglieder zu einer Sitzung, an der auch Vertreter des Ministeriums, der obersten Landesgesundheitsbehörden, des Robert Koch Institutes und des Paul-Ehrlich-Institutes mit beratender Stimme teilnehmen. Die STIKO zählt insgesamt 17 Mitglieder.